Sanierungsstau bei Berliner Eigentumswohnungen: Einschätzung aus der Sanierungspraxis

By Redaktion

Der Sanierungsstau bei Berliner Wohnungseigentümergemeinschaften wächst seit Jahren – das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat in seinem Bericht 2024 einen Investitionsbedarf von rund 60 Milliarden Euro allein für die Hauptstadt errechnet. Mit der GEG-Novelle 2026 und der Berliner Wärmeplanung steigt der Druck weiter. Eine Einschätzung aus der Sanierungspraxis – wo es klemmt und welche Wege aus dem Stau sich abzeichnen.

Kurz erklärt

  • Investitionsstau in Berliner WEGs: rund 60 Mrd. € laut BBSR-Bericht 2024.
  • Hauptursachen: heterogene Eigentümerstrukturen, Rücklagenmangel, Beschluss-Blockaden.
  • WEG-Reform 2020: einfache Mehrheit für Modernisierungsbeschlüsse (§20 WEG) erleichtert Beschlussfassung.
  • Wärmeplanung Berlin: bis Mitte 2026 verbindlich – erhöht Handlungsdruck auf Beschlussverfahren.

Warum gibt es 2026 so viele aufgestaute Sanierungen?

Drei Ursachen dominieren: heterogene Eigentümerstrukturen mit unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten, unzureichende Rücklagen durch zu niedrige Hausgeld-Ansätze über Jahre und politische Unsicherheit über die endgültigen Förderregeln nach der GEG-Novelle. Hinzu kommt das fehlende Vertrauen in Sanierungsbetriebe nach Pleitewellen 2023 und 2024.

In der Berliner Beratungspraxis fällt auf, dass viele Eigentümergemeinschaften jahrelang die jährliche Instandhaltungsrücklage zu niedrig angesetzt haben – oft unter 0,5 Prozent des Gebäudewerts, während die VDI 2067 für Wohngebäude 1,5 bis 2 Prozent empfiehlt. Wenn dann eine größere Maßnahme wie Strangsanierung, Heizungstausch oder Dachsanierung ansteht, fehlen schlicht die Mittel, und Sonderumlagen werden in vielen WEGs blockiert, weil einzelne Eigentümer (oft ältere Selbstnutzer ohne Liquidität) keine Mittel haben. Die WEG-Reform 2020 hat zwar die Beschlussfähigkeit vereinfacht, aber das Liquiditätsproblem bleibt. Sanierungsbetriebe wie S&O Innenausbau in Berlin-Tempelhof berichten zunehmend, dass Eigentümergemeinschaften mit Etappenplänen arbeiten – kleinere Pakete über mehrere Jahre, um die Liquidität der einzelnen Eigentümer zu schonen und die Rücklage zwischendurch wieder aufzufüllen.

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Wie wirkt die WEG-Reform 2020 in der Praxis?

Die Reform erleichtert Modernisierungsbeschlüsse: Statt der früher nötigen doppelt qualifizierten Mehrheit reicht seit Dezember 2020 nach §20 WEG eine einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Eigentümer. Damit lassen sich Sanierungen leichter durchsetzen – allerdings bleiben Anfechtungsklagen ein Risiko.

Vor der Reform wurden viele Modernisierungsbeschlüsse von einzelnen Eigentümern blockiert, weil eine Drei-Viertel-Mehrheit notwendig war. Heute ist die einfache Mehrheit der erschienenen Eigentümer ausreichend, wenn die Maßnahme nicht außerhalb des ordnungsgemäßen Wirtschaftens liegt. Allerdings bleibt das Anfechtungsrecht: Einzelne Eigentümer können den Beschluss innerhalb eines Monats vor dem Amtsgericht anfechten, wenn die Maßnahme unangemessen teuer, technisch ungeeignet oder unzureichend begründet ist. In Berlin haben sich daher Eigentümergemeinschaften eingespielt darauf, vor jedem größeren Beschluss ein Sachverständigengutachten und mindestens drei Vergleichsangebote vorzulegen – das senkt die Anfechtungswahrscheinlichkeit erheblich. Auch das Hinzuziehen externer Verwaltungsspezialisten ist üblicher geworden, weil viele Hausverwalter den hohen Aufwand der Modernisierungsvorbereitung selbst nicht stemmen.

Welche Auswege gibt es aus dem Stau?

Vier praktische Wege: schrittweise Sanierung in mehrjährigen Etappen, Nutzung kombinierter Förderungen (KfW 261, KfW 458, IBB Berlin), Aufnahme zweckgebundener Sonderumlagen mit Finanzierungsoption über die Hausbank und externe Energiedienstleister-Modelle (Contracting) bei Heizungserneuerungen.

Das Etappenmodell ist 2026 in Berlin der pragmatischste Weg: WEGs beschließen einen Mehrjahresplan, beginnen mit Maßnahmen, die regulatorischen Druck haben (Strangsanierung wegen TrinkwV, Heizungstausch wegen GEG/Wärmeplanung), und schieben rein wohnwertverbessernde Maßnahmen (Balkone, Aufzüge) in spätere Etappen. Parallel werden Förderprogramme intensiver genutzt – die IBB Berlin bietet zinsgünstige Darlehen mit Tilgungspause für WEGs, die mit KfW-Programmen kombinierbar sind. Contracting-Modelle für Heizung – bei denen ein externer Dienstleister Investition und Betrieb übernimmt und die Eigentümer eine Pauschale zahlen – sind in Berlin noch selten, gewinnen aber durch die Wärmeplanung an Bedeutung. Wichtig ist ein klarer Bauablaufplan, der die Etappen so legt, dass nicht jedes Jahr eine Baustelle die Hausgemeinschaft belastet.

Wichtiger Hinweis: WEG-Beschlüsse und Modernisierungsumlagen sind rechtlich anspruchsvoll. Vor jedem größeren Beschluss sollte fachanwaltlicher Rat eingeholt werden – sowohl zum WEG-Recht als auch zur Förder-Antragslogik. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die WEG einen GEG-Beschluss verweigert?

Jeder einzelne Eigentümer kann die Pflichtmaßnahme nach §28 WEG einklagen, wenn die Mehrheit untätig bleibt. Bei klaren regulatorischen Pflichten – etwa nach TrinkwV oder GEG – haben solche Klagen meist Aussicht auf Erfolg.

Können einzelne Eigentümer für die Sonderumlage finanziert werden?

Ja. Viele Berliner Banken bieten Modernisierungskredite speziell für WEG-Eigentümer an. Auch die KfW-Programme 358 und 359 (Altersgerecht-Umbauen) sind in vielen Konstellationen kombinierbar. Eigentümer sollten die Konditionen vor der Beschlussfassung prüfen.

Welche Rolle spielt die Berliner Wärmeplanung?

Mit Veröffentlichung des Wärmeplans wird klar, ob ein Quartier an ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder dezentrale erneuerbare Wärme angeschlossen werden soll. Diese Information ist Voraussetzung für die Heizungs-Sanierungsplanung in der WEG.

Fazit

Der Sanierungsstau in Berliner WEGs ist 2026 mit Pragmatismus und Etappenplänen lösbar – nicht durch radikale Komplettsanierungen, sondern durch geordnete Mehrjahresstrategien. Sanierungsbetriebe mit Erfahrung in WEG-Strukturen wie S&O Innenausbau unterstützen Verwaltungen bei der Etappenplanung und der Abstimmung mit Energieberatung und Hausbank. Wer früh beginnt, kann GEG- und TrinkwV-Pflichten staffeln, ohne die Liquidität der Eigentümer zu überfordern.

Redaktion Wirtschaft – Beiträge zu Immobilienwirtschaft, regulatorischen Pflichten und betrieblichen Strukturen mit Fokus auf praxisrelevante Einordnung.

Quellen:
https://www.bbsr.bund.de
https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/
https://www.ibb.de
https://www.vdi.de
https://www.bmwsb.bund.de

Kontakt der erwähnten Firma: so-innenausbau.de

Stand: 2026-04-08