Handwerker­leistungen absetzen: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro

Von Redaktion bdra.de

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Lässt du in deiner Wohnung oder deinem Haus renovieren, reparieren oder warten, kannst du einen Teil der Kosten direkt von der Einkommensteuer abziehen. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Arbeitskosten an, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Material zählt nicht, und gezahlt werden muss unbar auf das Konto des Betriebs.

Kurz gesagt

  • Steuerbonus für Handwerker: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr; der Deckel ist bei 6.000 Euro Arbeitskosten erreicht.
  • Begünstigt sind Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im bestehenden Haushalt, nicht der Neubau.
  • Die Rechnung muss den Arbeitsanteil erkennen lassen; Barzahlung wird nicht anerkannt (§ 35a Abs. 5 EStG).
  • Für eine öffentlich geförderte Maßnahme (zinsverbilligter Kredit oder steuerfreier Zuschuss) gibt es keinen Bonus.
  • Für 2027 ist eine Kürzung auf 15 Prozent und 900 Euro geplant; der Bundestag hat noch nicht entschieden.

Welche Handwerkerleistungen kannst du absetzen?

Begünstigt sind alle handwerklichen Arbeiten für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung in deinem Haushalt. Dabei ist egal, ob ein Fachbetrieb eine Heizung tauscht oder ein Handwerker kleine Ausbesserungen übernimmt, die du auch selbst machen könntest (BMF-Schreiben zu § 35a EStG, Rdnr. 19).

Das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 2016 regelt, wie die Finanzämter § 35a EStG auslegen. Seine Anlage 1 in der Fassung vom 1. September 2021 enthält ein ABC mit Beispielen. Für Handwerkerleistungen ergibt sich daraus:

Leistung Laut Anlage 1 des BMF-Schreibens
Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Innen- und Außenwänden, Bodenbelägen und Garagen begünstigt
Modernisierung, z. B. Erneuerung von Badezimmer oder Küche begünstigt, nur Arbeitskosten
Reparatur und Wartung von Heizung, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen begünstigt, soweit im Haushalt
Reparatur von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine oder Herd vor Ort begünstigt, wenn im Haushalt repariert
Schornsteinfeger, Feuerstättenschau begünstigt
Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen, Legionellenprüfung begünstigt
Wärmedämmung, Asbest- und Schadstoffsanierung begünstigt
Aufstellen eines Gerüsts nur Arbeitskosten, nicht die Miete
Pflasterarbeiten, Wege und Zäune Arbeitskosten innerhalb des Haushalts, nicht im Neubau
Wertermittlung, Energiepass, Finanzierungsgutachten nicht begünstigt
Architekt, Statiker nicht begünstigt
Reparatur des Autos einschließlich TÜV nicht begünstigt

Auch Prüfarbeiten zählen: Wenn ein Handwerker nur kontrolliert, ob eine Anlage in Ordnung ist, ist das eine Handwerkerleistung, selbst wenn dabei kein Mangel herauskommt (Rdnr. 20). Bei der Reparatur von Haushaltsgeräten hilft der Beitrag Haushaltsgeräte reparieren: Wann es sich lohnt bei der Entscheidung, ob sich der Auftrag lohnt.

Der Betrieb muss nicht in die Handwerksrolle eingetragen sein. Auch Kleinunternehmer können begünstigte Handwerkerleistungen erbringen (Rdnr. 22). Für Mieter und Wohnungseigentümer zählen Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung oder der Jahresabrechnung, wenn der Arbeitsanteil dort oder in einer Bescheinigung ausgewiesen ist (Rdnr. 40).

Fliesenleger schneidet eine Bodenfliese mit einem Winkelschleifer zu
Bei einer Badmodernisierung zählt nur der Lohnanteil, nicht die Fliesen. Foto: jackmac34 / Pixabay

Wie viel bringt der Steuerbonus für Handwerker?

Du bekommst 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten als Abzug von deiner Einkommensteuer, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Den Höchstbetrag erreichst du mit 6.000 Euro Arbeitskosten. Was darüber liegt, wirkt sich in diesem Jahr nicht aus.

Der Abzug mindert die Steuer selbst, nicht das zu versteuernde Einkommen. 1.000 Euro Arbeitskosten bringen deshalb unabhängig vom Steuersatz 200 Euro. Ein Rechenbeispiel mit ausgedachten Beträgen, keine Preisangaben:

Posten (Beispiel) Rechnungsbetrag davon Arbeitskosten inkl. USt 20 Prozent
Badmodernisierung 9.000 € 4.500 € 900 €
Wartung der Heizung 250 € 200 € 40 €
Schornsteinfeger 150 € 150 € 30 €
Summe 9.400 € 4.850 € 970 €

Der Rechenweg: 4.850 Euro × 20 Prozent = 970 Euro. Das liegt unter 1.200 Euro, also mindert sich die Einkommensteuer um 970 Euro. Die 4.900 Euro Material spielen keine Rolle. Lägen die Arbeitskosten bei 8.000 Euro, ergäben 20 Prozent rechnerisch 1.600 Euro; abziehen könntest du trotzdem nur 1.200 Euro.

Der Bonus kann nicht höher sein als deine Einkommensteuer. Zahlst du wenig oder keine Steuer, verpufft ein Teil: Eine negative Steuer oder einen Vortrag in andere Jahre gibt es nicht (BMF-Schreiben, Rdnr. 56). Deinen eigenen Betrag kannst du mit dem § 35a EStG: Steuerbonus für Handwerker, Haushaltshilfe und Minijob berechnen ermitteln.

Was muss auf der Handwerkerrechnung stehen?

Du brauchst eine Rechnung, und das Geld muss auf das Konto des Betriebs geflossen sein (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Aus der Rechnung muss sich der Anteil der Arbeitskosten ablesen lassen. Schätzen darfst du ihn selbst nicht (BMF-Schreiben, Rdnr. 40).

Zu den Arbeitskosten gehören neben dem Lohn auch berechnete Maschinen- und Fahrtkosten, jeweils mit Umsatzsteuer (Rdnr. 39). Material, Ersatzteile und andere gelieferte Waren bleiben außen vor. Achte bei Angebot und Rechnung auf diese Punkte:

  • Getrennter Ausweis: Arbeitskosten und Material sollten getrennt aufgeführt sein. Eine prozentuale Aufteilung durch den Betrieb ist zulässig (Rdnr. 40).
  • Wartungsvertrag: Bei Wartungsverträgen genügt es, wenn der Arbeitsanteil in einer Anlage zur Rechnung steht, auch als Pauschale aus einer Mischkalkulation (Rdnr. 40).
  • Abschläge: Abschlagszahlungen zählen im Jahr der Zahlung nur, wenn sie aufgeteilt sind und eine Rechnung vorliegt, die die Voraussetzungen erfüllt (Rdnr. 40 und 49).
  • Zahlungsweg: Überweisung, Lastschrift, EC-Karte oder Verrechnungsscheck sind in Ordnung. Barzahlung wird nicht anerkannt, auch nicht, wenn du sie später durch eine Überweisung ersetzt (Rdnr. 50).
  • Belege aufbewahren: Einreichen musst du Rechnung und Kontoauszug nicht. Es reicht, wenn du sie auf Verlangen des Finanzamts vorlegen kannst (Rdnr. 49).

Eingetragen werden die Arbeitskosten in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Einkommensteuererklärung. So beschreibt es die ELSTER-Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025. Welche Faktoren den Preis einer Malerrechnung bestimmen, liest du unter Malerarbeiten: Diese Faktoren beeinflussen den Preis.

Wann gibt es keinen Steuerbonus für Handwerker?

Keinen Bonus gibt es für Arbeiten im Neubau, für öffentlich geförderte Maßnahmen, für Kosten, die du als Vermieter oder beruflich absetzt, und für Beträge, die eine Versicherung erstattet. Auch reine Gutachten und Wertermittlungen sind keine Handwerkerleistung.

  • Neubau: Alle Arbeiten bis zur Fertigstellung eines neuen Haushalts sind ausgeschlossen (Rdnr. 21). Arbeiten, die in einem bestehenden Haushalt neue Wohn- oder Nutzfläche schaffen, sind dagegen begünstigt (Rdnr. 19); Anlage 1 nennt als Beispiel den Kellerausbau.
  • Öffentliche Förderung: Nimmst du für eine Maßnahme einen zinsverbilligten Kredit oder einen steuerfreien Zuschuss in Anspruch, etwa von KfW oder BAFA, entfällt der Bonus für diese Maßnahme komplett (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG). Auch der Teil, der über den Förderhöchstbetrag hinausgeht, zählt dann nicht (Rdnr. 23).
  • Getrennte Maßnahmen: Wird nur eine von mehreren Maßnahmen gefördert, bleiben die anderen begünstigt. Das BMF nennt als Beispiel einen geförderten Heizungstausch neben einer ungeförderten Fassadendämmung, für die der Bonus möglich bleibt (Rdnr. 24).
  • Vermietung und Beruf: Sind die Kosten Werbungskosten oder Betriebsausgaben, etwa bei einer vermieteten Wohnung, gilt § 35a nicht (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG).
  • Versicherungsschaden: Begünstigt ist nur der Teil, den die Versicherung nicht übernimmt (Rdnr. 41).
  • Abrechnung durch die Gemeinde: Maßnahmen, die die öffentliche Hand auf gesetzlicher Grundlage durchführt und nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abrechnet, sind ausgeschlossen (Rdnr. 22).
Neu verlegte Heizungs- und Wasserrohre aus Kupfer mit roten und blauen Leitungen
Ein öffentlich geförderter Heizungstausch schließt den Steuerbonus für diese Maßnahme aus. Foto: 5317367 / Pixabay

Handwerkerbonus oder § 35c: Was gilt bei energetischer Sanierung?

Für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Haus gibt es mit § 35c EStG eine eigene Steuerermäßigung. Für dieselbe Maßnahme musst du dich entscheiden: Wer § 35a nutzt, bekommt dafür keine Ermäßigung nach § 35c (§ 35c Abs. 3 EStG).

§ 35c verteilt die Ermäßigung auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr, insgesamt höchstens 40.000 Euro je Objekt. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen und mit amtlichem Muster bescheinigen. Anders als bei § 35a zählt hier nicht nur der Lohn. Begünstigt sind etwa Dämmung, neue Fenster, Lüftungsanlage oder Heizungserneuerung (§ 35c Abs. 1 EStG).

Bei kleineren Maßnahmen mit hohem Lohnanteil kann § 35a reichen. Bei großen Sanierungen mit viel Material kann § 35c mehr bringen, weil auch Materialkosten zählen und der Höchstbetrag höher ist. Rechne beide Varianten mit deinen Zahlen durch, bevor du die Erklärung abgibst. Wann sich ein Blick auf die Heizkörper lohnt, steht im Beitrag Heizkörper-Check vor der Heizsaison.

Wird der Handwerkerbonus 2027 gekürzt?

Geplant ist es, beschlossen noch nicht. Die Bundesregierung will den Satz für Handwerkerleistungen ab 2027 von 20 auf 15 Prozent und den Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro senken. Das Kabinett hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 am 2. September 2026 beschlossen.

Der Bundestag hat den Entwurf (Drucksache 21/8235) am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten. Der Finanzausschuss hat am 4. November 2026 Sachverständige angehört. Eine Abstimmung im Bundestag war bis zum 5. November 2026 nicht verzeichnet. Für Rechnungen, die du 2026 bezahlst, gelten weiter 20 Prozent und 1.200 Euro. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung (BMF-Schreiben, Rdnr. 44).

Wie Haushaltshilfe, Reinigung und Gartenpflege abgesetzt werden, erklärt der Ratgeber Haushaltsnahe Dienstleistungen: Was du von der Steuer absetzen kannst. Dieser Topf mit bis zu 4.000 Euro steht neben dem Handwerkerbonus und ist von der geplanten Kürzung nicht betroffen.

Wichtiger Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts- bzw. Steuerberatung. Ob eine Leistung in deinem Fall begünstigt ist, entscheidet das Finanzamt. Stand: 05.11.2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 35a Abs. 3 EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr.
  • Begünstigt sind Renovierung, Reparatur, Wartung und Modernisierung im bestehenden Haushalt, auch Prüfungen und der Schornsteinfeger.
  • Nötig sind eine Rechnung mit erkennbarem Arbeitsanteil und eine unbare Zahlung.
  • Neubau, geförderte Maßnahmen, Vermietung und Gutachten sind ausgeschlossen.
  • Die geplante Kürzung auf 15 Prozent und 900 Euro ab 2027 ist noch nicht beschlossen.

Häufige Fragen

Kann ich Handwerkerkosten als Mieter absetzen?

Ja. Ausgewiesene Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung, etwa für Reparaturen oder Wartung im Haus, sind begünstigt. Der Vermieter oder Verwalter muss den Arbeitsanteil in der Abrechnung oder einer Bescheinigung ausweisen (BMF-Schreiben, Rdnr. 40). Auch selbst beauftragte Reparaturen in deiner Wohnung zählen.

Zählt die Anfahrt des Handwerkers?

Ja. Berechnete Fahrtkosten gehören wie Maschinenkosten zu den Arbeitskosten (Rdnr. 39). Sie müssen auf der Rechnung stehen.

Kann ich Handwerker und Haushaltshilfe im selben Jahr absetzen?

Ja. Handwerkerleistungen (Abs. 3) und haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) haben eigene Höchstbeträge von 1.200 und 4.000 Euro. Eine Leistung darfst du aber nur einem Topf zuordnen.

Was gilt, wenn zwei Alleinstehende zusammenwohnen?

Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt, steht ihnen der Höchstbetrag von 1.200 Euro insgesamt nur einmal zu (§ 35a Abs. 5 Satz 4 EStG).

Quellen

  1. § 35a EStG – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen · Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 05.11.2026
  2. § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden · Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 05.11.2026
  3. Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 09.11.2016 (IV C 8 – S 2296-b/07/10003 :008) · Bundesministerium der Finanzen, bereitgestellt vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern · abgerufen am 05.11.2026
  4. Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 09.11.2016 in der Fassung des BMF-Schreibens vom 01.09.2021 · Thüringer Finanzverwaltung · abgerufen am 05.11.2026
  5. Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025 · ELSTER, Bayerisches Landesamt für Steuern · abgerufen am 05.11.2026
  6. Im Kabinett Einkommensteuerreform beschlossen · Presse- und Informationsamt der Bundesregierung · Stand 02.09.2026, abgerufen am 05.11.2026
  7. Anhörung zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 · Deutscher Bundestag · Stand 04.11.2026, abgerufen am 05.11.2026