Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfe, Gartenpflege oder Hausmeister zieht das Finanzamt 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von deiner Einkommensteuer ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Grundlage ist § 35a Abs. 2 EStG. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Dienstleisters.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG).
- Minijob im Haushalt: 20 Prozent, höchstens 510 Euro (§ 35a Abs. 1 EStG); Handwerkerleistungen: 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro (§ 35a Abs. 3 EStG).
- Es zählen nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, kein Material (§ 35a Abs. 5 EStG, BMF-Schreiben Rdnr. 39).
- Barzahlung zählt bei Dienstleistern und Handwerkern nicht: Du brauchst eine Rechnung und eine Überweisung.
- Eingetragen wird alles in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die sonst Mitglieder des Haushalts selbst erledigen würden und die eine Firma oder Selbstständige in deinem Haushalt übernimmt. Typisch sind Wohnungsreinigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienste, Winterdienst auf dem Gehweg sowie Pflege und Betreuung.
Das Gesetz definiert den Begriff nicht abschließend. Was das Finanzamt anerkennt, regelt das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu § 35a EStG vom 9. November 2016 in der Fassung vom 1. September 2021. Seine Anlage 1 listet in einem ABC, welche Leistungen begünstigt sind und welche nicht.
Drei Grenzen sind wichtig:
- Im Haushalt: Die Leistung muss in deinem Haushalt in der EU oder im EWR erbracht werden (§ 35a Abs. 4 EStG). Auch Arbeiten auf öffentlichem Grund direkt vor dem Grundstück können zählen, wenn sie dem Haushalt dienen, etwa das Räumen des Gehwegs (BMF-Schreiben Rdnr. 2).
- Privat: Sind die Kosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten, gibt es keinen Steuerbonus (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG). Reinigt die Putzhilfe auch ein beruflich genutztes Arbeitszimmer, wird nach Zeitanteil aufgeteilt (Rdnr. 31).
- Pflege: Pflege- und Betreuungsleistungen sind ausdrücklich eingeschlossen. Bei Heimunterbringung zählen nur die Kostenanteile, die mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG).
Handwerkerleistungen wie Reparatur, Wartung oder Renovierung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Sie haben in § 35a Abs. 3 EStG einen eigenen Topf mit eigenem Höchstbetrag. Ein Beispiel ist die Reparatur einer Waschmaschine vor Ort, siehe Haushaltsgeräte reparieren: Wann es sich lohnt.
Wie viel kannst du von der Steuer absetzen?
Du kannst 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten von deiner Einkommensteuer abziehen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Haushalt sind es höchstens 4.000 Euro im Jahr. Diesen Deckel erreichst du bei 20.000 Euro Arbeitskosten.
Anders als Werbungskosten mindert § 35a nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die Steuer selbst. 1.000 Euro Arbeitskosten bringen deshalb immer 200 Euro, unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Die drei Absätze stehen nebeneinander und können zusammen genutzt werden:
| Absatz | Wofür | Ermäßigung | Höchstbetrag | Deckel erreicht bei |
|---|---|---|---|---|
| § 35a Abs. 1 EStG | Minijob im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) | 20 % | 510 Euro | 2.550 Euro Aufwendungen |
| § 35a Abs. 2 EStG | Haushaltsnahe Dienstleistungen, andere Beschäftigung im Haushalt, Pflege und Betreuung | 20 % | 4.000 Euro | 20.000 Euro Arbeitskosten |
| § 35a Abs. 3 EStG | Handwerkerleistungen (Renovierung, Erhaltung, Modernisierung) | 20 % | 1.200 Euro | 6.000 Euro Arbeitskosten |
Die Höchstbeträge gelten je Haushalt. Leben zwei Alleinstehende zusammen in einem Haushalt, können sie jeden Höchstbetrag insgesamt nur einmal nutzen (§ 35a Abs. 5 Satz 4 EStG). Für öffentlich geförderte Handwerkermaßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss gibt es keinen Bonus nach Abs. 3 (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).

Was zählt dazu und was nicht?
Ob eine Leistung begünstigt ist, ergibt sich aus Anlage 1 des BMF-Schreibens. Reinigung, Gartenpflege, Hausmeister und Haustierbetreuung zu Hause zählen als haushaltsnahe Dienstleistung, Schornsteinfeger und Wartungen als Handwerkerleistung. Müllabfuhr, Ablesedienste und Hausverwaltergebühren sind nicht begünstigt.
Die folgende Tabelle gibt Einträge aus Anlage 1 wieder (Fassung vom 01.09.2021). Sie ist eine Auswahl; das BMF-Schreiben spricht selbst von einer beispielhaften Aufzählung.
| Leistung | Einordnung laut BMF | Hinweis aus Anlage 1 |
|---|---|---|
| Reinigung des Haushalts, Hausreinigung | Abs. 2 | begünstigt |
| Fenster putzen, Bügeln (Haushaltshilfe) | Abs. 2 | begünstigt |
| Kleidungs- und Wäschepflege | Abs. 2 | nur innerhalb des Haushalts; Reinigung außer Haus nicht |
| Gartenpflege (Rasen mähen, Hecke schneiden) | Abs. 2 | innerhalb des Haushalts, einschließlich Grünschnittentsorgung |
| Hausmeister, Hauswart | Abs. 2 | begünstigt |
| Winterdienst und Straßenreinigung | Abs. 2 | Gehweg begünstigt, Fahrbahn nicht |
| Tierbetreuung | Abs. 2 | im Haushalt (Ausführen, Fellpflege); Tierpension nicht |
| Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt | Abs. 2 | begünstigt |
| Hausnotrufsystem | Abs. 2 | nur im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ in einer Seniorenwohneinrichtung |
| Kinderbetreuung im Haushalt | Abs. 2 | nur soweit nicht als Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG absetzbar |
| Umzugsdienstleistungen | Abs. 2 oder 3 | für Privatpersonen; Abgrenzung im Einzelfall |
| Schornsteinfeger, Wartung der Heizung | Abs. 3 | Handwerkerleistung |
| Schädlings- und Ungezieferbekämpfung | Abs. 2 oder 3 | Abgrenzung im Einzelfall |
| Müllabfuhr, Sperrmüllabfuhr | nicht begünstigt | Entsorgung steht im Vordergrund |
| Ablesedienste, Abrechnung von Verbrauchszählern | nicht begünstigt | |
| Hausverwalterkosten, Verwaltergebühr | nicht begünstigt | |
| Grabpflege, Fitnesstrainer, Hauslehrer | nicht begünstigt |
Beim Umzug zählt auch die neue Wohnung schon zum Haushalt, wenn du sie gemietet oder gekauft hast und tatsächlich einziehst. Renovierung oder Reinigung der alten Wohnung kurz nach dem Auszug gilt noch als im Haushalt erbracht (BMF-Schreiben Rdnr. 3). Mehr zur Übergabe liest du unter Reinigung nach dem Umzug: Wohnung perfekt übergeben. Ein beruflich veranlasster Umzug ist dagegen Werbungskosten und fällt dann aus § 35a heraus.

Wenn du den Winterdienst selbst organisierst, findest du praktische Hinweise im Beitrag Gartenwege im Winter sicher halten.
Welche Kosten zählen und welche Nachweise brauchst du?
Absetzbar sind nur die Arbeitskosten einschließlich der berechneten Maschinen- und Fahrtkosten (§ 35a Abs. 5 Satz 2 EStG, BMF-Schreiben Rdnr. 39). Materialkosten und gelieferte Waren bleiben außen vor. Verbrauchsmittel wie Reinigungs- oder Spülmittel und Streugut dürfen mitgerechnet werden.
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG):
- Rechnung: Der Anteil der Arbeitskosten muss sich aus der Rechnung ergeben. Der Betrieb darf ihn auch prozentual ausweisen. Selbst schätzen darfst du ihn nicht (Rdnr. 40).
- Zahlung aufs Konto: Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift, EC-Karte oder Verrechnungsscheck sind in Ordnung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht, wenn sie quittiert wurden (Rdnr. 50).
Rechnung und Kontoauszug musst du nicht mitschicken. Es reicht, sie auf Verlangen des Finanzamts vorzulegen (Rdnr. 49). Auch Abschlagszahlungen zählen, wenn die Rechnung die Aufteilung enthält (Rdnr. 40).
Mieter und Wohnungseigentümer können ihren Anteil an Hausmeister, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege ebenfalls absetzen. Der Nachweis ist die Nebenkostenabrechnung, die Jahresabrechnung oder eine Bescheinigung von Vermieter oder Verwalter (Rdnrn. 26, 27). Anlage 2 des BMF-Schreibens enthält ein Muster dafür.
Minijob im Haushalt: Für eine Haushaltshilfe im Minijob gilt die Zahlungsvorschrift nicht, denn § 35a Abs. 5 Satz 3 nennt nur die Absätze 2 und 3. Die Minijob-Zentrale bestätigt, dass du den Lohn auch bar zahlen darfst. Als Nachweis dient ihre Bescheinigung für das Finanzamt, die nach Ablauf des Jahres automatisch per Post kommt.

Wie trägst du die Kosten in die Steuererklärung ein?
Die Kosten gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Einkommensteuererklärung. Dort gibt es getrennte Abschnitte für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie für Handwerkerleistungen. Bei Leistungen über die Nebenkosten trägst du deinen Anteil laut Abrechnung ein.
Maßgeblich ist das Jahr, in dem du bezahlt hast (§ 11 Abs. 2 EStG, BMF-Schreiben Rdnr. 44). Eine einmalige Rechnung vom Dezember, die du im Januar überweist, gehört also ins neue Jahr. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel gilt eine Zehn-Tage-Regel. Bei Nebenkosten zählen regelmäßig die Vorauszahlungen im Jahr der Zahlung; einmalige Kosten wie eine Reparatur im Jahr, in dem die Jahresabrechnung genehmigt wurde (Rdnr. 47).
Leben zwei Alleinstehende das ganze Jahr in einem Haushalt, kann grundsätzlich jeder seine Kosten bis zur Hälfte des Höchstbetrags ansetzen. Eine andere Aufteilung ist zulässig, wenn beide sie einvernehmlich wählen und dem Finanzamt anzeigen (BMF-Schreiben Rdnr. 53). Die Anlage hat dafür eigene Zeilen.
Wer einen Freibetrag schon für den Lohnsteuerabzug im laufenden Jahr eintragen lassen will, kann die Ermäßigung im Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung geltend machen. Auch dafür gibt es eine eigene Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
Rechenbeispiel: Wie viel bringt der Steuerbonus?
Die Rechnung ist einfach: Arbeitskosten je Absatz zusammenzählen, 20 Prozent davon nehmen und mit dem Höchstbetrag vergleichen. Der kleinere Wert wird von der Steuer abgezogen. Das folgende Beispiel ist erfunden und dient nur zur Veranschaulichung des Rechenwegs.
Ein Mieterhaushalt hat im Jahr diese Kosten, alle per Überweisung bezahlt:
| Posten | Rechnungsbetrag | davon begünstigt | Absatz |
|---|---|---|---|
| Reinigungsfirma, Wohnung alle zwei Wochen | 2.400 Euro | 2.400 Euro (Arbeitskosten) | Abs. 2 |
| Gartenpflege, Rechnung mit 200 Euro Pflanzen | 900 Euro | 700 Euro (Arbeits- und Maschinenkosten) | Abs. 2 |
| Nebenkostenabrechnung: Hausmeister, Treppenhausreinigung, Winterdienst Gehweg | 380 Euro Anteil | 380 Euro | Abs. 2 |
| Wartung der Gastherme | 310 Euro | 250 Euro (Arbeitskosten) | Abs. 3 |
Rechenweg:
- Abs. 2: 2.400 + 700 + 380 = 3.480 Euro. 20 Prozent davon sind 696 Euro. Das liegt unter 4.000 Euro, also gelten 696 Euro.
- Abs. 3: 250 Euro × 20 Prozent = 50 Euro. Das liegt unter 1.200 Euro.
- Steuerermäßigung insgesamt: 696 + 50 = 746 Euro.
Zum Vergleich der Minijob: Zahlt ein Haushalt für eine Haushaltshilfe im Minijob insgesamt 2.000 Euro im Jahr, sind 20 Prozent davon 400 Euro. Ab 2.550 Euro Aufwendungen ist der Höchstbetrag von 510 Euro erreicht.
Wichtiger Hinweis: Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Ob eine Leistung in deinem Fall begünstigt ist, entscheidet das Finanzamt. Bei Zweifeln hilft eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Stand: 02.11.2026.
- 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen mindern die Einkommensteuer, höchstens um 4.000 Euro im Jahr.
- Minijobs (höchstens 510 Euro) und Handwerkerleistungen (höchstens 1.200 Euro) haben eigene Höchstbeträge und kommen dazu.
- Begünstigt sind nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten im Haushalt, nicht das Material.
- Ohne Rechnung und Zahlung aufs Konto gibt es keinen Abzug; nur beim Minijob darf bar gezahlt werden.
- Mieter und Eigentümer können Anteile aus der Nebenkosten- oder Jahresabrechnung ansetzen.
Häufige Fragen
Kann ich die Putzfrau absetzen, wenn ich sie bar bezahle?
Nur, wenn sie als Minijobberin bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist; dann gilt § 35a Abs. 1 EStG ohne Überweisungspflicht. Ist sie selbstständig oder kommt sie von einer Firma, erkennt das Finanzamt Barzahlungen nicht an (BMF-Schreiben Rdnr. 50).
Kann ich als Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?
Ja. Dein Anteil an Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Winterdienst aus der Nebenkostenabrechnung ist begünstigt, wenn er aus der Abrechnung oder einer Bescheinigung des Vermieters hervorgeht (BMF-Schreiben Rdnr. 27).
Was passiert, wenn ich keine Einkommensteuer zahle?
Die Ermäßigung wird von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen (§ 35a EStG). Fällt keine Einkommensteuer an, gibt es nichts, wovon sie abgezogen werden kann.
Zählt der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg?
Ja. Seit der Neufassung vom 01.09.2021 führt Anlage 1 des BMF-Schreibens den Winterdienst und die Reinigung des Gehwegs als begünstigt, die Fahrbahn nicht.
Kann ich Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen?
Pflege- und Betreuungsleistungen sind nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG begünstigt, soweit die Kosten nicht schon als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG).
Quellen
- § 35a EStG – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen · Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 02.11.2026
- Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 09.11.2016 (IV C 8 – S 2296-b/07/10003 :008) · Bundesministerium der Finanzen, bereitgestellt vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern · abgerufen am 02.11.2026
- Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 09.11.2016 in der Fassung des BMF-Schreibens vom 01.09.2021: Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter Leistungen · Thüringer Finanzverwaltung · abgerufen am 02.11.2026
- Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025 · ELSTER, Bayerisches Landesamt für Steuern · abgerufen am 02.11.2026
- Kann ich den Lohn meiner Haushaltshilfe bar bezahlen? · Minijob-Zentrale · abgerufen am 02.11.2026
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag · Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern · abgerufen am 02.11.2026