KI-Kompetenz nach EU AI Act: Was Unternehmen jetzt tun müssen

By Redaktion

Seit dem 2. August 2024 ist der EU AI Act in Kraft. Die meisten Vorschriften gelten gestaffelt ab Februar 2025 beziehungsweise August 2026. Eine Anforderung betrifft jedoch nahezu jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt: die Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz bei den eigenen Mitarbeitern. Artikel 4 des EU AI Acts ist kurz, aber wirksam. Er verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, dass sie zumutbare Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihr Personal über ein hinreichendes Maß an KI-Kenntnissen verfügt.

Was Artikel 4 EU AI Act konkret verlangt

Der Gesetzgeber nennt in Artikel 4 ausdrücklich technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulungen als Wege zur Kompetenzentwicklung. Entscheidend ist das Wort „zumutbar“: Unternehmen müssen nicht jeden Mitarbeiter zum KI-Experten ausbilden. Sie müssen aber nachweisen können, dass sie die Kompetenzlücken erkannt und systematisch geschlossen haben.

Für die Praxis bedeutet das: Wer ein KI-gestütztes Bewerbermanagementsystem nutzt, muss sicherstellen, dass die HR-Mitarbeiter verstehen, wie das System Entscheidungen trifft, wo Fehlerquellen liegen und wie sie das System überwachen. Wer Kundenservice-Chatbots mit generativer KI betreibt, braucht Personal, das die Grenzen dieser Technologie kennt und Eskalationsprozesse sauber steuern kann.

Welche Unternehmen sind betroffen

Die Pflicht gilt für zwei Gruppen: Anbieter, die KI-Systeme entwickeln und in Verkehr bringen, und Betreiber, die KI-Systeme im beruflichen Kontext einsetzen. Letztere Gruppe ist deutlich größer. Jedes mittelständische Unternehmen, das ein automatisiertes Scoring-Tool für Kreditanträge nutzt, jede Klinik, die KI-gestützte Diagnoseunterstützung einsetzt, und jeder Händler, der Preisdynamiken durch einen Algorithmus steuern lässt, fällt unter die Betreiberpflichten.

Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen den strengsten Anforderungen. Dazu gehören Systeme in den Bereichen Beschäftigung, kritische Infrastruktur, Bildung, Strafverfolgung und Biometrie. Hier ist der Nachweis von KI-Kompetenz besonders dringlich, weil Aufsichtsbehörden bei Prüfungen genau diese Dokumentation verlangen werden.

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Schulungsformate im Vergleich

Der Markt für KI-Schulungen ist in den vergangenen 18 Monaten erheblich gewachsen. Das Angebot reicht von einstündigen E-Learning-Modulen bis zu mehrtägigen Präsenzseminaren mit Zertifizierungsabschluss. Für Unternehmen stellt sich die Frage, welches Format den gesetzlichen Anforderungen tatsächlich gerecht wird.

  • E-Learning-Module: Geeignet für eine breite Grundlagenschulung der Belegschaft. Skalierbar, kostengünstig, aber ohne interaktive Vertiefung oft nicht ausreichend für Hochrisiko-Bereiche.
  • Präsenzseminare: Erlauben fallbezogenes Lernen und direkten Austausch. Sinnvoll für Führungskräfte und Mitarbeiter mit unmittelbarem Systemkontakt.
  • Zertifizierungsprogramme: Verbinden Schulung mit nachweisbarem Abschluss. Sie dokumentieren den Kompetenzstand individual und können gegenüber Behörden vorgelegt werden.
  • Inhouse-Workshops: Maßgeschneidert auf den eigenen Systembestand. Teurer in der Entwicklung, aber präziser auf den betrieblichen Kontext zugeschnitten.

Viele Unternehmen kombinieren diese Formate: ein unternehmensweites E-Learning als Basisschulung, ergänzt durch ein strukturiertes Zertifizierungsprogramm für jene Mitarbeiter, die täglich mit KI-Systemen arbeiten. Solche kombinierten Ansätze gelten regulatorisch als besonders belastbar.

Das KI-Zertifikat als Nachweisdokument

Ein strukturiertes Zertifizierungsprogramm bietet Unternehmen einen entscheidenden Vorteil: Es erzeugt einen dokumentierten Nachweis, der im Rahmen von Audits oder behördlichen Prüfungen vorgelegt werden kann. Angebote wie das KI-Zertifikat von Provimedia adressieren genau diesen Bedarf und richten sich an Unternehmen, die eine strukturierte und nachweisbare Qualifizierung ihrer Mitarbeiter umsetzen wollen.

Beim Vergleich von Zertifizierungsangeboten sollten Unternehmen auf drei Kriterien achten: Erstens den inhaltlichen Bezug zu den EU-AI-Act-Anforderungen, also ob das Curriculum Artikel 4 explizit adressiert. Zweitens die Prüfungsstruktur, weil ein Zertifikat ohne bestandene Prüfung regulatorisch weniger Gewicht hat als eines mit dokumentiertem Kompetenznachweis. Drittens die Aktualität: KI-Regulierung entwickelt sich weiter, und gute Programme werden regelmäßig aktualisiert.

Praktische Umsetzung im Betrieb

Unternehmen, die die Anforderungen des EU AI Acts systematisch umsetzen wollen, sollten in drei Phasen vorgehen.

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Phase 1: Bestandsaufnahme. Welche KI-Systeme werden im Unternehmen genutzt? Wer hat direkten Kontakt zu diesen Systemen? Handelt es sich um Hochrisiko-Systeme nach Anhang III des EU AI Acts? Diese Inventarisierung bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen und sollte schriftlich dokumentiert werden.

Phase 2: Kompetenzlückenanalyse. Welches Wissen fehlt den betroffenen Mitarbeitern? Ein einfaches Self-Assessment-Tool kann hier helfen. Einige Schulungsanbieter stellen solche Tools kostenlos bereit. Ergebnis ist eine Prioritätenliste, die festlegt, welche Mitarbeitergruppen welche Schulungstiefe benötigen.

Phase 3: Schulung und Dokumentation. Die Schulungsmaßnahmen werden umgesetzt und die Teilnahme sowie die Ergebnisse dokumentiert. Wichtig ist, diese Dokumentation zentral zu pflegen, etwa im HR-System oder in einem dedizierten Compliance-Tool. Behörden verlangen im Prüfungsfall Nachweise, keine mündlichen Versicherungen.

Kosten und Aufwand realistisch einschätzen

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass KI-Schulungen nach EU AI Act prohibitiv teuer seien. Für ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitern, von denen 15 regelmäßig KI-Systeme nutzen, sind die Kosten überschaubar. Eine Basisschulung für alle 50 Mitarbeiter über ein E-Learning-Format kostet je nach Anbieter zwischen 30 und 80 Euro pro Person. Das zertifizierte Vertiefungsprogramm für die 15 Kernnutzer liegt bei typischerweise 200 bis 500 Euro pro Person, je nach Umfang und Anbieter.

Dem gegenüber stehen potenzielle Bußgelder bei Verstößen gegen den EU AI Act: Bei Hochrisiko-Systemen sind Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Selbst für kleine und mittlere Unternehmen ist das Verhältnis von Schulungskosten zu Bußgeldrisiko eindeutig.

Der EU AI Act ist kein Papiertiger. Die zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörden werden Kapazitäten aufbauen, um Unternehmen zu prüfen. Wer jetzt in nachweisbare KI-Kompetenz investiert, schützt sich nicht nur vor Sanktionen, sondern schafft auch intern eine Grundlage, KI-Systeme verantwortungsvoller und effektiver einzusetzen.