PoliScan FM1 vs. PoliScan Speed 2026: Technischer Vergleich und Verteidigungs-Ansätze

By Redaktion

Auf einen Blick
Vitronic produziert zwei der meistgenutzten LIDAR-Geschwindigkeitsmessgeräte in Deutschland: den PoliScan Speed als klassische stationäre und mobile Plattform und den neueren PoliScan FM1 als kompaktere Frontmessungs-Lösung. Beide Geräte basieren auf demselben Prinzip, unterscheiden sich aber in Aufbau, Sichtfeld und Software-Architektur. Was Sachverständige bei der Akten-Detailprüfung 2026 wissen müssen.

Der Hersteller-Hintergrund

Die Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH ist einer der führenden Hersteller stationärer und mobiler Geschwindigkeitsmessgeräte in Deutschland. PoliScan ist die Produktlinie für die Verkehrsüberwachung. Innerhalb der Linie unterscheidet Vitronic mehrere Geräte-Varianten, die sich in Einsatzart, Reichweite und Mess-Modus unterscheiden. PoliScan Speed und PoliScan FM1 sind die zwei aktuell am häufigsten anzutreffenden Modelle in der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung.

PoliScan Speed: Die etablierte Plattform

PoliScan Speed ist seit über einem Jahrzehnt in Deutschland im Einsatz und Standard für stationäre Anlagen sowie viele mobile Messstellen. Das Gerät arbeitet mit Multi-Laser-Scanning – mehrere Laserstrahlen tasten den Verkehrsraum sequenziell ab und liefern Geschwindigkeits- und Positionsdaten der erkannten Fahrzeuge. Vorteil: präzise Mehrspurmessung mit Fahrspur-Zuordnung. Bei stationären Anlagen wird das Gerät meist in geschlossenen Säulen oder Tunneln installiert; bei mobilen Einsätzen kommt es auf Stativen oder in dafür ausgerüsteten Fahrzeugen zum Einsatz.

Rechtsprechungs-Lage: Die OLG-Linie hat in mehreren Entscheidungen den PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren bestätigt. Die Vermutung der Richtigkeit gilt – Verteidigung greift in der Praxis über konkrete Bedien- oder Aufstellungsfehler, nicht über das Messverfahren selbst.

PoliScan FM1: Die kompakte Front-Messung

PoliScan FM1 ist die jüngere Geräte-Generation, ausgelegt auf Frontmessungen aus geringerer Distanz. Das Gerät erkennt anfahrende Fahrzeuge und führt die Geschwindigkeitsmessung mit deutlich kürzerer Mess-Strecke durch. Vorteil: kompakter Aufbau, schneller Einsatz, geeignet auch für innerstädtische und engere Standorte. Nachteil aus Verteidigungs-Perspektive: deutlich kürzere Mess-Daten-Reihen pro Vorgang, was die sachverständige Auswertung erschwert.

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Der FM1 ist die typische Wahl für mobile Tagesüberwachung in innerstädtischen Bereichen, Schul- und Kindergartenzonen sowie für Einsätze an Baustellen. Im stationären Bereich ist er seltener anzutreffen als der Speed.

Technischer Vergleich

Merkmal PoliScan Speed PoliScan FM1
Mess-Prinzip Multi-Laser-Scanning Frontmessung mit kürzerer Reichweite
Einsatzart Stationär + mobil Überwiegend mobil
Mess-Distanz Typisch 20–80 m Typisch 7–40 m
Mehrspurfähigkeit Ja, mit Fahrspur-Zuordnung Eingeschränkt, abhängig von Aufstellung
Mess-Daten pro Vorgang Umfangreich Kürzer und kompakter
Falldatensatz Vorhanden, verschlüsselt Vorhanden, verschlüsselt
Standardisierungs-Vermutung OLG-bestätigt OLG-bestätigt

Was sich aus Verteidigungs-Perspektive unterscheidet

Beide Geräte gelten als standardisiertes Messverfahren – pauschale Einwendungen greifen vor Gericht selten. Die Unterschiede zeigen sich in den konkreten Detailprüfungs-Aspekten:

Bei PoliScan Speed liegen typische Verteidigungs-Hebel in der Aufstellung des Geräts – Winkel zur Fahrbahn, Höhe, Mehrspurmessungs-Konfiguration, Plombenstatus. Bei stationären Anlagen ist zusätzlich die Wartungs- und Eichdokumentation der Säule relevant. Bei mobilen Einsätzen kommt die Vor-Ort-Aufstellungs-Konformität dazu.

Bei PoliScan FM1 ist die kürzere Mess-Distanz ein eigener Prüf-Aspekt. Wenn die Aufstellungs-Vorgaben aus der Bedienungsanleitung nicht exakt eingehalten werden, kann das nach OLG-Naumburg-Doktrin (Beschluss vom 3. September 2015, Az. 2 Ws 174/15) zu Anfechtbarkeit führen. Zusätzlich ist die Bedienerschulung gerätespezifisch – eine Schulung auf den Speed reicht nicht für den FM1.

Falldatensatz-Auswertung: Wo es Sinn macht

Beide Geräte speichern in einem proprietären Falldatensatz die Mess-relevanten Daten. Diese sind verschlüsselt und nur mit einem Token sowie einer PIN auswertbar. Die sachverständige Auswertung ist bei drohendem Fahrverbot oder Punkten meist sinnvoll – sie deckt Plausibilitäts-Probleme, Streuungen der Einzelmesswerte und systematische Auffälligkeiten auf.

Das Sachverständigenbüro Verkehrsmesstechnik Nord – ein Sachverständigenbüro, das ausschließlich Blitzer-Gutachten in der Verkehrsmesstechnik erstellt – wertet PoliScan-Falldatensätze gerätespezifisch aus. Geprüft werden Geräte-Identität, Aufstellungs-Konformität, Plombenstatus, Bedienerschulung und Plausibilität der Mess-Daten. Bei dokumentierten Abweichungen kann das Argument vorgebracht werden, dass die Messung nicht mehr als standardisiert gilt – mit entsprechenden Verteidigungs-Spielräumen.

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Was 2026 in der Diskussion ist

Drei Tendenzen prägen den Diskurs 2026. Erstens: Die OLG-Linie zur Standardisierung verfestigt sich weiter – Verteidigungs-Spielräume liegen klar im Detail, nicht im Messverfahren. Zweitens: Die BGH-Vorlage aus dem OLG Saarland (Beschluss vom 14. April 2025, Az. 1 Ss (OWi) 112/24) zur Rohmessdaten-Pflicht könnte für die PoliScan-Verfahren mittelbar relevant werden, betrifft aber primär die ESO-Geräte-Linie. Drittens: Die Token/PIN-Bereitstellung in der Akteneinsicht bleibt ein wiederkehrender Streitpunkt – ohne diese ist eine vollständige sachverständige Auswertung nicht möglich.

Praxis-Hinweis: Welches Gerät war es?
Die konkrete Geräte-Bezeichnung steht im Messprotokoll, das über die Akteneinsicht angefordert werden kann. PoliScan-Geräte tragen eine eindeutige Bauartzulassungs-Nummer der PTB. Wer als Betroffener bereits weiß, welches Gerät zum Einsatz kam, kann die Anfrage an den Sachverständigen gezielter formulieren – Speed oder FM1 macht für die Detailprüfung einen Unterschied.

Häufige Fragen

Sind beide Geräte als standardisiertes Messverfahren anerkannt?

Ja, sowohl PoliScan Speed als auch PoliScan FM1 sind in OLG-Entscheidungen mehrfach als standardisiert eingestuft worden. Die Vermutung der Richtigkeit der Messung gilt jeweils.

Welcher Toleranzabzug gilt bei PoliScan-Messungen?

Die PTB-Standardtoleranz: 3 km/h bei gemessenen Geschwindigkeiten bis 100 km/h, 3 Prozent bei höheren Geschwindigkeiten. Der Abzug ist im Bußgeldbescheid bereits enthalten.

Wie erkenne ich, welches PoliScan-Modell verwendet wurde?

Die exakte Bezeichnung steht im Messprotokoll, das mit der Akteneinsicht angefordert wird. Sie enthält Geräte-Serie, Modell-Variante und PTB-Zulassungs-Nummer.

Kann ich beide Geräte sachverständig auswerten lassen?

Ja – Voraussetzung ist die Bereitstellung des Falldatensatzes inklusive Token und PIN. Die Auswertung erfolgt mit gerätespezifischer Software, der Vorgang dauert je nach Daten-Umfang zwischen einer und zwei Wochen.

Quellen

  • Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH – Hersteller-Informationen PoliScan-Reihe
  • Physikalisch-Technische Bundesanstalt – Bauartzulassungen Vitronic PoliScan
  • OLG Naumburg, Beschluss vom 03.09.2015, Az. 2 Ws 174/15 – Abweichung von der Gebrauchsanweisung
  • OLG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2022 – Bauartzulassung als antizipiertes Sachverständigengutachten
  • OLG Saarland, Beschluss vom 14.04.2025, Az. 1 Ss (OWi) 112/24 – BGH-Vorlage Rohmessdaten
  • Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18 – Datenzugang
  • Sachverständigenbüro Verkehrsmesstechnik Nord, https://verkehrsmesstechnik-nord.de
Redaktion
Die Redaktion bearbeitet technische und rechtliche Fragen zur Verkehrsmesstechnik. Der Beitrag ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung.

Stand: 21. Juni 2026.