Vitronic produziert zwei der meistgenutzten LIDAR-Geschwindigkeitsmessgeräte in Deutschland: den PoliScan Speed als klassische stationäre und mobile Plattform und den neueren PoliScan FM1 als kompaktere Frontmessungs-Lösung. Beide Geräte basieren auf demselben Prinzip, unterscheiden sich aber in Aufbau, Sichtfeld und Software-Architektur. Was Sachverständige bei der Akten-Detailprüfung 2026 wissen müssen.
Der Hersteller-Hintergrund
Die Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH ist einer der führenden Hersteller stationärer und mobiler Geschwindigkeitsmessgeräte in Deutschland. PoliScan ist die Produktlinie für die Verkehrsüberwachung. Innerhalb der Linie unterscheidet Vitronic mehrere Geräte-Varianten, die sich in Einsatzart, Reichweite und Mess-Modus unterscheiden. PoliScan Speed und PoliScan FM1 sind die zwei aktuell am häufigsten anzutreffenden Modelle in der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung.
PoliScan Speed: Die etablierte Plattform
PoliScan Speed ist seit über einem Jahrzehnt in Deutschland im Einsatz und Standard für stationäre Anlagen sowie viele mobile Messstellen. Das Gerät arbeitet mit Multi-Laser-Scanning – mehrere Laserstrahlen tasten den Verkehrsraum sequenziell ab und liefern Geschwindigkeits- und Positionsdaten der erkannten Fahrzeuge. Vorteil: präzise Mehrspurmessung mit Fahrspur-Zuordnung. Bei stationären Anlagen wird das Gerät meist in geschlossenen Säulen oder Tunneln installiert; bei mobilen Einsätzen kommt es auf Stativen oder in dafür ausgerüsteten Fahrzeugen zum Einsatz.
Rechtsprechungs-Lage: Die OLG-Linie hat in mehreren Entscheidungen den PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren bestätigt. Die Vermutung der Richtigkeit gilt – Verteidigung greift in der Praxis über konkrete Bedien- oder Aufstellungsfehler, nicht über das Messverfahren selbst.
PoliScan FM1: Die kompakte Front-Messung
PoliScan FM1 ist die jüngere Geräte-Generation, ausgelegt auf Frontmessungen aus geringerer Distanz. Das Gerät erkennt anfahrende Fahrzeuge und führt die Geschwindigkeitsmessung mit deutlich kürzerer Mess-Strecke durch. Vorteil: kompakter Aufbau, schneller Einsatz, geeignet auch für innerstädtische und engere Standorte. Nachteil aus Verteidigungs-Perspektive: deutlich kürzere Mess-Daten-Reihen pro Vorgang, was die sachverständige Auswertung erschwert.
Der FM1 ist die typische Wahl für mobile Tagesüberwachung in innerstädtischen Bereichen, Schul- und Kindergartenzonen sowie für Einsätze an Baustellen. Im stationären Bereich ist er seltener anzutreffen als der Speed.
Technischer Vergleich
| Merkmal | PoliScan Speed | PoliScan FM1 |
|---|---|---|
| Mess-Prinzip | Multi-Laser-Scanning | Frontmessung mit kürzerer Reichweite |
| Einsatzart | Stationär + mobil | Überwiegend mobil |
| Mess-Distanz | Typisch 20–80 m | Typisch 7–40 m |
| Mehrspurfähigkeit | Ja, mit Fahrspur-Zuordnung | Eingeschränkt, abhängig von Aufstellung |
| Mess-Daten pro Vorgang | Umfangreich | Kürzer und kompakter |
| Falldatensatz | Vorhanden, verschlüsselt | Vorhanden, verschlüsselt |
| Standardisierungs-Vermutung | OLG-bestätigt | OLG-bestätigt |
Was sich aus Verteidigungs-Perspektive unterscheidet
Beide Geräte gelten als standardisiertes Messverfahren – pauschale Einwendungen greifen vor Gericht selten. Die Unterschiede zeigen sich in den konkreten Detailprüfungs-Aspekten:
Bei PoliScan Speed liegen typische Verteidigungs-Hebel in der Aufstellung des Geräts – Winkel zur Fahrbahn, Höhe, Mehrspurmessungs-Konfiguration, Plombenstatus. Bei stationären Anlagen ist zusätzlich die Wartungs- und Eichdokumentation der Säule relevant. Bei mobilen Einsätzen kommt die Vor-Ort-Aufstellungs-Konformität dazu.
Bei PoliScan FM1 ist die kürzere Mess-Distanz ein eigener Prüf-Aspekt. Wenn die Aufstellungs-Vorgaben aus der Bedienungsanleitung nicht exakt eingehalten werden, kann das nach OLG-Naumburg-Doktrin (Beschluss vom 3. September 2015, Az. 2 Ws 174/15) zu Anfechtbarkeit führen. Zusätzlich ist die Bedienerschulung gerätespezifisch – eine Schulung auf den Speed reicht nicht für den FM1.
Falldatensatz-Auswertung: Wo es Sinn macht
Beide Geräte speichern in einem proprietären Falldatensatz die Mess-relevanten Daten. Diese sind verschlüsselt und nur mit einem Token sowie einer PIN auswertbar. Die sachverständige Auswertung ist bei drohendem Fahrverbot oder Punkten meist sinnvoll – sie deckt Plausibilitäts-Probleme, Streuungen der Einzelmesswerte und systematische Auffälligkeiten auf.
Das Sachverständigenbüro Verkehrsmesstechnik Nord – ein Sachverständigenbüro, das ausschließlich Blitzer-Gutachten in der Verkehrsmesstechnik erstellt – wertet PoliScan-Falldatensätze gerätespezifisch aus. Geprüft werden Geräte-Identität, Aufstellungs-Konformität, Plombenstatus, Bedienerschulung und Plausibilität der Mess-Daten. Bei dokumentierten Abweichungen kann das Argument vorgebracht werden, dass die Messung nicht mehr als standardisiert gilt – mit entsprechenden Verteidigungs-Spielräumen.
Was 2026 in der Diskussion ist
Drei Tendenzen prägen den Diskurs 2026. Erstens: Die OLG-Linie zur Standardisierung verfestigt sich weiter – Verteidigungs-Spielräume liegen klar im Detail, nicht im Messverfahren. Zweitens: Die BGH-Vorlage aus dem OLG Saarland (Beschluss vom 14. April 2025, Az. 1 Ss (OWi) 112/24) zur Rohmessdaten-Pflicht könnte für die PoliScan-Verfahren mittelbar relevant werden, betrifft aber primär die ESO-Geräte-Linie. Drittens: Die Token/PIN-Bereitstellung in der Akteneinsicht bleibt ein wiederkehrender Streitpunkt – ohne diese ist eine vollständige sachverständige Auswertung nicht möglich.
Die konkrete Geräte-Bezeichnung steht im Messprotokoll, das über die Akteneinsicht angefordert werden kann. PoliScan-Geräte tragen eine eindeutige Bauartzulassungs-Nummer der PTB. Wer als Betroffener bereits weiß, welches Gerät zum Einsatz kam, kann die Anfrage an den Sachverständigen gezielter formulieren – Speed oder FM1 macht für die Detailprüfung einen Unterschied.
Häufige Fragen
Sind beide Geräte als standardisiertes Messverfahren anerkannt?
Ja, sowohl PoliScan Speed als auch PoliScan FM1 sind in OLG-Entscheidungen mehrfach als standardisiert eingestuft worden. Die Vermutung der Richtigkeit der Messung gilt jeweils.
Welcher Toleranzabzug gilt bei PoliScan-Messungen?
Die PTB-Standardtoleranz: 3 km/h bei gemessenen Geschwindigkeiten bis 100 km/h, 3 Prozent bei höheren Geschwindigkeiten. Der Abzug ist im Bußgeldbescheid bereits enthalten.
Wie erkenne ich, welches PoliScan-Modell verwendet wurde?
Die exakte Bezeichnung steht im Messprotokoll, das mit der Akteneinsicht angefordert wird. Sie enthält Geräte-Serie, Modell-Variante und PTB-Zulassungs-Nummer.
Wo wird der PoliScan FM1 typischerweise eingesetzt?
Bei mobiler Tagesüberwachung in innerstädtischen Bereichen, an Schulen und Kindergärten sowie an Baustellen. Der FM1 ist kompakt und für engere Standorte geeignet, an denen ein klassischer Speed nicht aufzubauen wäre.
Kann ich beide Geräte sachverständig auswerten lassen?
Ja – Voraussetzung ist die Bereitstellung des Falldatensatzes inklusive Token und PIN. Die Auswertung erfolgt mit gerätespezifischer Software, der Vorgang dauert je nach Daten-Umfang zwischen einer und zwei Wochen.
Quellen
- Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH – Hersteller-Informationen PoliScan-Reihe
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt – Bauartzulassungen Vitronic PoliScan
- OLG Naumburg, Beschluss vom 03.09.2015, Az. 2 Ws 174/15 – Abweichung von der Gebrauchsanweisung
- OLG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2022 – Bauartzulassung als antizipiertes Sachverständigengutachten
- OLG Saarland, Beschluss vom 14.04.2025, Az. 1 Ss (OWi) 112/24 – BGH-Vorlage Rohmessdaten
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18 – Datenzugang
- Sachverständigenbüro Verkehrsmesstechnik Nord, https://verkehrsmesstechnik-nord.de